• Überprüfung
    nach § 57a

     

Fahrzeugüberprüfungen nach § 57a

Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Anhängerfahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz anderer

Verkehrsteilnehmer.

 

Bei Riedler finden Sie eine bestens ausgestattete Prüfhalle vor, in der wir Ihre Fahrzeuge fachgerecht nach § 57a überprüfen. Vom PKW-Anhänger bis hin zum Sattelanhänger jeden Fabrikates, führen wir rasch und kompetent die Prüfarbeiten auf einem eigenen Rollen-Bremsenprüfstand durch.

Eventuelle Mängel werden von uns in kürzester Zeit behoben und schadhafte Teile dank unseres gut bestückten Ersatzteillagers umgehend ausgetauscht.

 

Wir sind für Sie da:

Montag - Donnerstag: 6:30 - 15:45 Uhr

Freitag: 6:30 - 12:15 Uhr

Samstag: Gegen Voranmeldung

Terminvereinbarung

Thomas Prähofer (Werkstattleiter)

+43 7612 76040-27

meister@riedler.com

 

Christian Rothauer (Werkstattmeister)

+43 7612 76040-45

rothauer@riedler.com

 

Dipl.-Ing. (BA) Christian Weingartner (Werkstattmeister)

+43 7612 76040-29

weingartner@riedler.com