Neue EU-Vorgaben für schwere Anhänger (Klassen O3 und O4) ab Juli 2026
Als Ihr Partner im Fahrzeugbau informieren wir Sie frühzeitig über gesetzliche Änderungen im Transportwesen.
Mit dem 7. Juli 2026 greift eine Neuerung des europäischen Typgenehmigungsrechts: Schwere Anhänger (Sattelanhänger) benötigen künftig zwei getrennte Anbringungsstellen für das hintere Kennzeichen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick.
1. Was ändert sich?
Anhänger (Sattelanhänger) der Klassen O3 (3,5 - 10 to zul. Gesamtgewicht) und O4 (mehr als 10 to zul. Gesamtgewicht) müssen mit zwei voneinander getrennten Anbringungsstellen für hintere Kennzeichen ausgestattet sein.
Anhänger der Klasse O2 sind von der Anforderung ausdrücklich ausgenommen — die EU begründet das mit konstruktiven Einschränkungen und fehlendem Bauraum.
Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/883. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
2. Wozu dient die zweite Kennzeichenposition?
Die zweite Position ermöglicht es, das Zugfahrzeug zu identifizieren, sofern eine nationale Behörde dies verlangt.
Der Hintergrund liegt in unterschiedlichen nationalen Systemen. In Österreich und Deutschland führt ein Anhänger sein eigenes Kennzeichen. Andere Mitgliedstaaten verlangen dagegen, dass am Heck das Kennzeichen der Zugmaschine erkennbar ist. Im grenzüberschreitenden Verkehr kann ein Fahrzeug daher beides gleichzeitig benötigen. Die neue Vorgabe stellt sicher, dass jeder schwere Anhänger dafür konstruktiv vorbereitet sein muss — unabhängig davon, wo er eingesetzt wird.
Wichtig: Die Verordnung schreibt die Anbringungsstellen vor, nicht die Zuteilung eines zweiten amtlichen Kennzeichens. Ob tatsächlich zwei Kennzeichen geführt werden müssen, richtet sich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Einsatzlandes.
3. Ab wann gilt was?
Ab 7. Juli 2026 ist die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme nur noch möglich, wenn sie die Anforderung erfüllen.
Für in Österreich genehmigte Fahrzeuge gibt es jedoch noch Ausnahegenehmigungen bis Ende 2026. Ab 1.Jänner 2027 zugelassene Anhänger müssen dann aber zwingend über eine zweite, beleuchtete Kennzeichenhalterung verfügen.
4. Was bedeutet das für Sie?
Alle Fahrzeuge, die wir ab dem Stichtag für Sie fertigen, erfüllen die Anforderungen ab Werk. Sie müssen dafür nichts veranlassen.
Wenn Sie derzeit ein Fahrzeug konfigurieren oder eine Bestellung planen, deren Auslieferung nahe am Stichtag liegt, sprechen Sie uns an — wir klären mit Ihnen, welche Ausführung für Ihren geplanten Zulassungszeitpunkt die richtige ist.
5. Fragen?
Ihr gewohntes Ansprechteam steht Ihnen zur Verfügung.
Quellenhinweis
Durchführungsverordnung (EU) 2024/883 im Volltext: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/883/oj