nach §57a
ÜBERPRÜFUNGEN NACH §57A
Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Anhängerfahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Riedler finden Sie eine bestens ausgestattete Prüfhalle vor, in der wir Ihre Fahrzeuge fachgerecht nach § 57a überprüfen. Vom PKW-Anhänger bis hin zum Sattelanhänger jeden Fabrikates, führen wir rasch und kompetent die Prüfarbeiten auf einem eigenen Rollen-Bremsenprüfstand durch. Eventuelle Mängel werden von uns in kürzester Zeit behoben und schadhafte Teile dank unseres gut bestückten Ersatzteillagers umgehend ausgetauscht.
Terminvereinbarung direkt mit
MEISTER CHRISTIAN ROTHAUER
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rothauer@riedler.com
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